Sattelgelenksarthrose (Rhizarthrose)

Personen mit sattelgelenksarthrose haben oft Schwierigkeiten Schraubgläser zu öffnen

Bei der Rhizarthrose handelt es sich um den Verschleiß der Knorpelflächen des Daumensattelgelenkes mit im Verlauf auch im Bereich des Knochen- und Bandapparates zunehmenden Veränderungen. Infolge stellen sich zu Beginn der Erkrankung Bewegungsschmerzen ein, verbunden mit einer Morgensteifigkeit des betroffenen Gelenkes.

Während der einzelnen Krankheitsstadien entwickeln sich zunehmende, schmerzbedingte Probleme bei Verrichtungen des täglichen Lebens. Das Greifen von Gegenständen, festes Zupacken, das Öffnen von Schraubverschlüssen, selbst ein einfacher Händedruck können nahezu unerträglich schmerzhaft werden, begleitet von einem zunehmendem Kraftverlust bis hin zu einer massiven Einschränkung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Hand. Schließlich zeigt sich oft eine bleibende Schwellung des Daumensattelgelenkes sowie teilweise eine Fehlstellung des gesamten Daumens.

Zeigen konservative Maßnahmen wie die vorübergehende Ruhigstellung mittels speziellen Bandagen keine zufriedenstellende Wirkung mehr, ist eine operative Therapie angezeigt. Hier gibt es verschiedene, stadienangepasste Operationsmethoden. Im Frühstadium besteht die Möglichkeit einer Spiegelung des Daumengrundgelenkes, indem durch „Schlüssellochzugänge“ eine Kamera und Operationsinstrumente in das Gelenk gebracht werden und dieses gesäubert wird. Bei fortgeschrittenen Stadien kann die Durchführung einer Resektionsarthroplastik des Daumensattelgelenkes notwendig werden, bei der ein Gelenkanteil - das große Vieleckbein – entfernt wird und ggf. zur Stabilisierung des Daumens ein Sehnenanteil in die entstandene Lücke des entfernten Gelenkpartners eingeschlungen wird. In anderen Fällen ist es möglich, das Daumensattelgelenk durch eine Prothese zu ersetzen, entsprechend des Ersatzes z.B. des Knie- oder Hüftgelenkes. Auch besteht die Möglichkeit, eine Versteifung des Daumensattelgelenkes durchzuführen. Die jeweils optimale Methode wird an den klinischen Befunden, den Beschwerden und nicht zuletzt an den individuellen privaten und beruflichen Ansprüchen jedes Patienten festgemacht.