Hiermit ist eine angeborene anatomische Fehlbildung der Körperglieder an Händen und Füßen gemeint. Diese ist durch eine Verwachsung bzw. Nichttrennung von Finger- oder Zehengliedern gekennzeichnet.
In manchen Fällen ist eine Diagnose von Schwimmhautbildungen bereits vorgeburtlich im Rahmen pränataldiagnostischer Ultraschalluntersuchungen möglich.
Sollte eine operative Korrektur in Frage kommen, erfolgt diese meist noch vor dem dritten Lebensjahr, um ein Fehlwachstum und eine Gelenkdeformation zu vermeiden. Meist ist eine Hauttransplantation erforderlich.