Hepatitis A | Marien Hospital Witten
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Hepatitis A

Das Hepatitis A-Virus kommt in Südostasien, Russland, im vorderen Orient, im Mittelmeerraum, Afrika sowie in Mittel- und Südamerika vor. Häufig bringen Reisende es aus diesen Ländern mit. In Regionen, die einen hohen Hygienestandard haben, wird das Virus zumeist durch Kleinkinder übertragen. Hier verläuft die Infektion jedoch in der Regel eher harmlos und ohne Symptome. Eine Übertragung kann durch engen Kontakt zwischen Personen, aber auch durch verunreinigte oder nicht ausreichend gegarte Lebensmittel erfolgen.

Es dauert 2 bis 6 Wochen, bis die ersten Symptome nach der Ansteckung auftreten. Die Erkrankung kann akut über mehrere Wochen bis Monate verlaufen. Da es zu keinem chronischen Verlauf kommen kann, wird die Leber nicht dauerhaft geschädigt. Sollte ein Patient jedoch bereits eine vorgeschädigte Leber, zum Beispiel durch eine chronische Hepatitis B oder C haben, kann es durch das A-Virus zu einer kritischen Einschränkung der Leberfunktion kommen.

Eine vorbeugende Impfung gegen Hepatitis A ist möglich und kann bei Kindern ab dem 1. Jahr angewendet werden. Das verschafft Kindern und Erwachsenen eine über 10 Jahre anhaltende Immunität gegen den Virus.

Hepatitis A – Symptome

Anzeichen für eine Infektion mit dem Hepatitis A-Virus sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Fieber. Zudem kommt es zu Durchfall, Abgeschlagenheit, Gelbsucht mit dunklem Urin, hellem Stuhl und Gallestau.

Hepatitis A – Behandlungsverfahren

Die Hepatitis A wird symptomatisch behandelt. Da es sich um eine Kontaktinfektion handelt, ist es sehr wichtig, auf die hygienischen Bedingungen zu achten, um eine Ansteckung weiterer Familienmitglieder zu vermeiden. Daher wird eine gründliche Reinigung der Hände nach dem Gang zur Toilette dringend empfohlen.

Bis die Infektion ausgeheilt ist, dürfen Kinder keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kindergarten besuchen.

Eine Besonderheit bei jeder akuten Virushepatitis ist die Meldepflicht. Schon bei dem Verdacht auf eine Hepatitisinfektion muss der Arzt dies dem Gesundheitsamt melden.

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