Patienten werden gebeten, beim Verlassen des Krankenzimmers geeignete Kleidung zu tragen (z.B. Morgenmantel, Trainingsanzug).
Spaziergänge außerhalb des Krankenhausgeländes bedürfen der besonderen Genehmigung des behandelnden Arztes, da sonst die Versicherung des Krankenhauses nicht für eventuell auftretende Schäden aufkommt. Wenn Sie den Wunsch haben, außerhalb des Geländes spazieren zu gehen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder der Pflegekraft auf Ihrer Station.
Alle Einrichtungen des Hauses, insbesondere Toiletten und Bäder, sind pfleglich zu behandeln. Betten sind keine Sitzgelegenheiten für Besucher. Abfälle sind sortiert in die dazu vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Zerstörung entsteht Schadensersatzpflicht; Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.
Brandschutz
Offenes Feuer, z.B. durch Kerzen, ist auch in der Weihnachtszeit verboten. Die Benutzung von Tauchsiedern, Heißwassergeräten, Heizdecken usw. ist im Haus verboten.
Arzneimittel und Alkohol
Patienten werden gebeten, nur Arzneimittel anzuwenden, die gemäß ärztlicher Verordnung über das Pflegepersonal verabreicht werden. Die Beachtung dieses Rates entscheidet im starken Maße über den Erfolg der ärztlichen Bemühungen und Ihres Genesungsprozesses. Der Genuss alkoholischer Getränke ist Patienten nur mit ärztlicher Erlaubnis gestattet.
Verbote
Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Krankenhausbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung. Glücks- und Kartenspiele mit Geldeinsatz sind nicht gestattet. Werbe- und Verkaufsaktivitäten sind untersagt. Wir bitten auf den Gebrauch von Mobiltelefonen (Handys) zu verzichten.

Die Klinik ist ein rauchfreies Krankenhaus, d.h. in allen Gebäuden und auf dem Gelände des Marien-Hospitals gilt ein absolutes Rauchverbot. Patienten, die rauchen möchten, können dazu den Rauchpavillon im Garten nutzen.